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AGB / Lizenzbedingungen

AGB / Lizenzbedingungen

für die Software „Laptop LockWare“. Diese AGB enthält auch die Datenschutzerklärung für die Software in §14.

§ 1
Allgemeines – Geltungsbereich – Definitionen
(1) Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer für die vereinbarte Dauer gegen die einmalige Vergütung die im Titel genannte Standardsoftware, im Folgenden: Vertragssoftware.
(2) Unsere Lizenzbedingungen gelten für alle unsere Angebote und Leistungen, soweit sie in den Vertrag einbezogen wurden.
(3) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(4) Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


§ 2
Angebot – Vertragsschluss
(1) Der Lizenzvertrag kommt mit Laptop LockWare UG (haftungsbeschränkt), Niklas Schäfer, Hofstadt 7, 40822 Mettmann zustande.
(2) Der Vertrag kommt über die Website des Lizenzgebers zustande.
(3) Der Lizenznehmer kann die digitalen Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb von Fast Spring legen und seine Angaben zum Kaufabschluss bearbeiten. Der Lizenznehmer kann die im Warenkorb liegenden Produkte und seine Eingaben jederzeit durch Nutzung der bereit gestellten Navigationsschaltflächen korrigieren.
(4) Bei einem Vertragsabschluss auf der Website oder dem PopUp von FastSpring (Merchant of Records) gibt der Lizenznehmer ein bindendes Vertragsangebot mit Betätigen der „kostenpflichtig bestellen“ oder ähnlich gekennzeichneten Schaltfläche auf der Website ab. Der Vertrag kommt dann durch die Bereitstellung der Software zum Download oder Streaming zustande; gleichzeitig erhält der Lizenznehmer auch diese AGB und die Widerrufsbelehrung in Textform per Email zugesendet.
(5) Die Vertragssprache ist deutsch.
(6) Ein schriftlicher Vertrag wird von dem Lizenzgeber aufbewahrt und gespeichert, ein Vertrag kann aber auch mündlich geschlossen werden. Verträge auf der Website des Lizenzgebers werden nicht gespeichert.


§ 3
Preise – Zahlungsbedingungen – Zahlungsmittel
(1) Die Vergütung ergibt sich aus der Beschreibung. Alle Preise des Lizenzgebers sind in der im Warenkorb angezeigten Währung und verstehen sich inkl. MwSt., soweit diese anfällt.
(2) Die Bezahlung der Vergütung erfolgt auf dem vereinbarten Zahlungsweg. Dem Lizenznehmer stehen folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung:
–    Paypal, hier erfolgt die Zahlung über den Weg, den der Lizenznehmer mit PayPal vereinbart hat, näheres kann den Bedingungen von Paypal entnommen werden.
–    Kreditkarte, hier erfolgt die Belastung nach Annahme des Vertragsangebotes durch FastSpring.
–    Lastschrift, hier erfolgt die Belastung mit der Bereitstellung der Produkte für den Lizenznehmer.
–    Sofort Überweisung, hier wird die Überweisung auf das Konto des Lizenzgebers sofort ausgeführt. Der Lizenznehmer benötigt hierfür die gleichen Daten wir für sein Online-Banking, das Nähere ergibt sich aus dem Dialog bei Durchführung der Sofort Überweisung.
–    Giropay, hier wird die Überweisung auf das Konto des Lizenzgebers sofort ausgeführt.
–    Wiretransfer, hier wird die Überweisung auf das Konto des Lizenzgebers ausgeführt, sobald die Daten an die Bank des Lizenznehmers übermittelt wurde.
(3) Sofern der Lizenznehmer mit der Zahlung in Verzug ist, stehen dem Lizenzgeber die gesetzlichen Rechte insbesondere aus § 288 BGB zu. Der Lizenznehmer wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung in Verzug gerät.
(4) Gerät der Lizenznehmer mit seinen Zahlungen in Verzug, kann der Lizenzgeber ein Leistungsverweigerungsrecht dadurch geltend machen, dass der Lizenzgeber den Zugang des Lizenznehmers zu der Software vorübergehend sperrt. In diesem Fall ist der Lizenznehmer trotz gesperrtem Zugang weiterhin zur Leistung des Entgeltes verpflichtet. Der Lizenzgeber kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gem. § 543 BGB wegen des Zahlungsverzuges auch fristlos kündigen.


§ 4
Vertragsgegenstand – Zusatzleistungen – Vertragsdauer
(1) Diese Vertragsbedingungen regeln die zeitweise Nutzung der vertragsgegenständlichen Standard-Software in ihrer bei Vertragsschluss aktuellen Version durch den Nutzer.
(2)  Die Software wird vom Anbieter für die Dauer der Lizenz bereitgestellt. Der Nutzer kann die auf seinem Laptop installierte und ausführbare Software  zusammen mit einer aktiven Internetverbindung für die Dauer des Vertrages nutzen. Der Funktionsumfang der Vertragssoftware ergibt sich aus den vertragsgegenständlichen Dokumenten (insbesondere Angebot, Homepage, Beschreibung im Warenkorb, ggf. Programmschein und Dokumentation), im Folgenden: Beschreibung.
(3) Für eine Benachrichtigung des Lizenznehmers (z.B. bei Passwort vergessen oder Alarm Auslösung) können von der Software SMS versandt werden. Der Lizenznehmer erwirbt – je nach der gebuchten Lizenzvariante – unterschiedliches Guthaben mit der Zahlung der Vergütung gutgeschrieben. Der Lizenznehmer kann auf https://laptop-lock.de/wp/SMSorder/ bzw. https://laptop-lock.de/wp/en/SMSorder/ weitere SMS-Credits über PayPal erwerben, das nähere ergibt sich aus dem dortigen Verkaufsprozess.
(4) Der Leistungsumfang unterscheidet sich je nach gebuchter Version Lite, Basic und Premium entsprechend der Beschreibung.
(5) Eine Lizenz kann für 3 Monate oder für 12 Monate gebucht werden. Die Vertragsdauer beginnt mit der Aktivierung der Software, nicht bereits mit dem Kauf und läuft für die gebuchte Dauer. Am Ende des Vertrages läuft der Vertrag aus, der Lizenznehmer kann eine weitere Periode von 3 oder 12 Monaten erwerben.


§ 5
Verfügbarkeit der Software – Höhere Gewalt
(1)
(1) Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Nutzung der Seite insbesondere für Wartung, Pflege und Verbesserung sowie aus sonstigen für den Betriebsablauf des Lizenzgebers oder der Software erforderlichen Gründen vorübergehend einzuschränken oder ganz zu sperren. Der Lizenzgeber wird dabei möglichst auf die durchschnittlichen Belange der Lizenznehmer Rücksicht nehmen (z.B. bei der Bestimmung von Wartungszeiten). Bei dringenden Störungen ist der Lizenzgeber zur Fehlerbeseitigung auch zu normalen Geschäftszeiten berechtigt.
(2) Der Lizenznehmer wird gebeten, Funktionsausfälle oder -störungen der Software so schnell und präzise wie möglich dem Lizenzgeber mitteilen.
(3) Ist der Anbieter zur Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt nicht imstande, so ruht die Verpflichtung des Lizenzgebers zur Leistungserbringung, solange das Leistungshindernis andauert.
(4) Dauert das Leistungshindernis mehr als eine Woche, hat der Lizenznehmer das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Vertragserfüllung infolge des Hindernisses für ihn kein Interesse mehr hat.


§ 6
Leistungserbringung, Support
(1) Der Lizenznehmer kann bei dem Lizenzgeber Hilfe zu der Bedienung der Software erhalten (Support). Dies erfolgt zunächst durch die FAQ, abgedruckt in Deutsch unter https://laptoplockware.freshdesk.com/support/solutions und in Englisch unter https://laptoplockware-en.freshdesk.com/support/solutions sowie den Hilfefunktionen unter https://laptop-lock.de/wp/faq/ bzw. https://laptop-lock.de/wp/en/faq/. Weiter kann der Lizenznehmer den Lizenzgeber über das Kontaktformular elektronisch kontaktieren, soweit der Nutzer über die FAQ und die Hilfe hinausgehende Fragen zur Benutzung und zur Funktion der Software hat.
(2) Der Lizenznehmer hat nur Anspruch auf die von dem Lizenzgeber tatsächlich aktuell angebotenen Supportleistungen, deren Umfang abhängig von der erworbenen Produktlizenz und auf der Website einsehbar ist.
(3) Der Lizenzgeber kann die Supportleistung von einer ausreichenden Authentifizierung des Kunden abhängig machen.
(4) Soweit der Lizenzgeber elektronischen Support leistet, gestattet der Lizenznehmer dem Lizenzgeber zum Zwecke des Supports den Zugang zu den erforderlichen Systemkomponenten. Der Lizenzgeber stellt eine evtl. notwendige Remote-Access-Verbindung und den damit verbundenen Aufwand kostenlos zur Verfügung. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, gegenüber dem Lizenzgeber eigene Kosten geltend zu machen, die in Zusammenhang mit der Remote-Access-Verbindung und dem Erbringen des Supports stehen, wie Verbindungs- oder Administratorenkosten, Zeitaufwand etc.


§ 7
Updates
(1) Der Lizenzgeber entwickelt die Software und seine Dienste ständig weiter.  Verbesserungen und Updates der Standard Software im Rahmen der bisherigen Funktionalitäten und in Anpassung an geänderte rechtliche und technische Rahmenbedingungen werden dem Lizenznehmer im Rahmen der Überlassung freiwillig automatisch zur Verfügung gestellt.
(2) Der Lizenznehmer hat keinen Anspruch auf bestimmte Verbesserungen (soweit die Software nicht mangelhaft ist oder wird) oder eine bestimmte Zeitfolge von Maßnahmen.
(3) Der Lizenznehmer hat insbesondere keinen Anspruch auf Weiterentwicklungen mit zusätzlichen Funktionen, deren Nutzung kann von dem Lizenzgeber von einer Änderung des Vertrages abhängig gemacht werden, insbesondere einer Anpassung der Vergütung.


§ 8
Verbotene Nutzungen
(1) Dem Lizenznehmer ist verboten, die Software übermäßig und in spammender Weise zu nutzen. Er hat alle Vorkehrungen zu treffen, die eine unrechtmäßige, spammende oder sonst übermäßige Nutzung ausschließen.
(2) Dem Lizenznehmer ist untersagt, die Software oder die Server, auf denen Sie abläuft, mit schädlichem Code (Computerviren, Würmer oder Trojaner etc.) zu infizieren oder zu verunreinigen oder fahrlässig eine solche Nutzung zu ermöglichen.
(3) Eine Weitergabe, Untervermietung, Unterlizensierung oder sonstige Weiterveräußerung der Software durch den Lizenznehmer ist nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.


§ 9
Pflichten des Lizenznehmers, Mitwirkung
(1) Die vollständige Nutzung der Software setzt eine aktive Internetverbindung voraus. Für deren Einrichtung und Aufrechterhaltung ist der Lizenznehmer verantwortlich.
(2) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die für den Vertrag erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Angabe betrifft insbesondere den Vornamen und Nachnamen, die vollständige Adresse sowie die Kontaktmöglichkeiten und die Bankdaten. Macht der Lizenznehmer unwahre Angaben, kann der Lizenzgeber den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
(3) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, seine Daten jeweils aktuell zu halten und Veränderungen dem Lizenzgeber unverzüglich mitzuteilen.
(4) Der Lizenznehmer muss sich mit Benutzernamen, E-Mail und Kennwort sowie fakultativen weiteren Daten registrieren.
(5) Bei mehrmaliger falscher Eingabe der Zugangsdaten kann zum Schutz des Lizenznehmers der Zugang gesperrt werden. Hat der Nutzer diese Sperrung zu vertreten, haftet er für die durch die Freischaltung entstehenden Kosten und Aufwendungen des Anbieters im Rahmen der vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen und angemessenen Kosten.
(6) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den Lizenzgeber unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn der Lizenznehmer Kenntnis davon erlangt, dass Dritte Zugriff auf seine Zugangsdaten haben oder sich sonst Zugang zu seinem Nutzerprofil verschafft haben. Benachrichtigt der Lizenznehmer den Lizenzgeber nicht unverzüglich, ist er verpflichtet, dem Lizenzgeber den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.


§ 10
Widerruf – Widerrufsformular
(1) Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht ein Widerrufsrecht zu.
(2) Achtung: Wenn der Lizenznehmer die sofortige Erbringung der Leistung durch den Lizenzgeber gefordert und der Lizenzgeber den Lizenznehmer auf das Erlöschen seines Widerrufsrechts hingewiesen haben, erlischt das nachfolgende Widerrufsrecht unmittelbar, sobald der Lizenznehmer die Leistung entgegengenommen hat (z.B. durch Einloggen oder Download).
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Laptop LockWare UG (haftungsbeschränkt), Hofstadt 7, 40822 Mettmann, Mail-Adresse: info@laptop-lock.de,  mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An Laptop LockWare UG (haftungsbeschränkt), Hofstadt 7, 40822 Mettmann, Mail: info@laptop-lock.de:
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: Lizenz LockWare
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.


§ 11
Rechte bei Mängeln – Verjährung
(1) Dem Lizenznehmer stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ungekürzt zu.
(2) Ausgeschlossen ist eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a BGB des Lizenzgebers für anfängliche Mängel. Für anfängliche Mängel haftet der Lizenzgeber nur, wenn er diesen Mangel kannte oder hätte kennen müssen und den Lizenznehmer nicht entsprechend informiert hat.
(3) Der Lizenznehmer wird gebeten, etwaige Mängel nachvollziehbar und detailliert zu melden. Dabei wäre es gut, wenn der Lizenznehmer insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen des Mangels angibt.
(4) Die Software kann nicht mit jeder Hard- und Software des Lizenznehmers kompatibel sein, das ist bei der Masse der Produkte nicht herzustellen. Der Lizenznehmer wird daher gebeten, die kostenlose Testdauer von 1 Woche in Anspruch zu nehmen, um die Kompatibilität vorher zu prüfen.
(5) Der Lizenznehmer hat keinen Anspruch wegen Mängeln, wenn die Vertragssoftware nur deshalb nicht ordnungsgemäß funktioniert, weil der Lizenznehmer sie unter nicht vereinbarten Einsatzbedingungen oder in einer nicht vereinbarten Systemumgebung oder in verbotener Weise nutzt oder sie selbst oder durch Dritte nachteilig verändert hat und dies für den Mangel verantwortlich ist.


§ 12
Haftung
(1) Der Lizenzgeber haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder bei einem Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz oder bei einer zugesicherten Eigenschaft der Höhe nach unbeschränkt.
(2) Bei einer leicht fahrlässigen Vertragsverletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lizenzgeber nicht. Bei der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Lizenzgebers auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Lizenznehmers schützen, die dem Lizenznehmer also der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat sowie Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf.


§ 13
Urheberrechte – Lizenzen
(1) Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Software ein. Die Nutzung beschränkt sich immer auf ein Gerät bzw. einem Benutzerprofil auf dem PC, soweit nicht die Premium Variante gebucht ist, die die Nutzung auf mehreren Geräten – nicht gelichzeitig – erlaubt.
(2) Soweit nicht gesetzlich erlaubt, ist dem Lizenznehmer insbesondere untersagt,
– die Software zu übersetzen, zu bearbeiten, zu vermischen oder sonst zu verändern; dies gilt auch für die zugehörige Dokumentation,
– die Software zu dekompilieren, nach zu ahmen, einem Reverse-Engineering zu unterziehen,
– die Software oder die Dokumentation zu vervielfältigen, soweit dies nicht für den vertragsgemäßen Mietgebrauch notwendig ist,
– an der Software Marken, Urheber- oder anderen Schutzrechtsvermerke des Anbieters zu entfernen, zu verändern oder unkenntlich zu machen
(3) Die von der Software erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten des Lizenznehmers werden auf den Servern des Lizenzgebers gespeichert. Der Lizenznehmer bleibt alleiniger Inhaber der Daten. Insoweit ist der Lizenzgeber nur Auftragsverarbeiter.


§ 14
Datenschutz
(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z.B. Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertrages erforderlich sind.
(2) Folgende Daten werden bei der Nutzung der Software im Rahmen unserer berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO an einer funktionsfähigen Software erfasst:
–    Für den technischen Support und statistische Zwecke führt der Lizenzgeber eine Logging-Datenbank mit den Aktionen „Schutz aktiviert“, „Schutz deaktiviert“ und „Alarm ausgelöst“. Dabei wird der Zeitpunkt, der Typ (z.B.: „Schutz aktiviert“) und die anonyme USER-ID in der Datenbank gespeichert.
–    Im Fall eines Crashs der Software erfolgt ein Crash Report (Bugsnag), der Geräte-spezifische Informationen enthalten kann: Gerätname, Betriebssystem, 32/64 Version, Anzahl Prozessorkerne, verwendete Version unserer Software.
–    Im Fall einer Alarmauslösung, kann (wenn der Lizenznehmer diese Einstellung aktiviert hat) ein Foto der Webcam per Mail an den Lizenznehmer geschickt werden. Dafür wird im Hintergrund das Foto zunächst automatisch auf die Server des Lizenzgebers hochgeladen und nach erfolgreichem Versenden der Mail nach wenigen Sekunden wieder gelöscht.
–    Löscht der Lizenznehmer seinen Account in der Software , werden alle dem Lizenznehmer zugehörigen Daten gelöscht, bis auf vergangene Logs, die erworbenen Lizenzen (Kaufhistorie, die im Rahmen der Vertragsdaten nach Abs. 2 aufbewahrt werden) und ein von LockWare erstellter und verschlüsselter „Fingerprint des Laptops“. der ausschließlich zur Vorbeugung der mehrmaligen Nutzung der kostenlosen Testphase dient und keine persönliche bzw. dem Nutzer zuordenbaren Informationen enthält.
(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weiter gegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.
(3) Betroffene haben jederzeit das Recht:
•    eine erteilte Einwilligung gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO zu widerrufen. Dann darf die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, nicht mehr vorgenommen werden, der Widerruf berührt jedoch die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht;
•    eine Auskunft gem. Art. 15 DSGVO über die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, dazu zählt eine Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, denen die Daten übermittelt wurden oder werden, die voraussichtliche Speicherdauer, die Herkunft der Daten, sofern diese nicht hier erhoben wurden, sowie über eine automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und die bestehenden Rechte, über die hier aufgeklärt wird;
•    verlangen, dass unverzüglich gem. Art. 16 DSGVO unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten berichtigt werden, insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist;
•    verlangen, dass gem. Art. 17 DSGVO die gespeicherten personenbezogenen Daten gelöscht werden, soweit die Verarbeitung nicht in Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Erfüllung eines Vertrages, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
•    verlangen, dass gem.  Art. 18 DSGVO  die Verarbeitung der personenbezogenen Daten eingeschränkt wird, soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird oder die Verarbeitung unrechtmäßig ist und eine Löschung abgelehnt wird und die Daten nicht mehr benötigt werden, der Betroffene sie aber zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat;
•    verlangen, dass die bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format herausgegeben oder an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden;
•     sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DSGVO zu beschweren, sofern die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig ist, zuständig ist in der Regel die Aufsichtsbehörde des gewöhnlichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes des Betroffenen oder des Sitzes unseres Unternehmens.
•    zu widersprechen, sofern die personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, wenn dafür Gründe bestehen, die sich aus der besonderen Situation des Betroffenen ergeben.
(4) Sofern sich der Betroffene mit seiner E-Mail-Adresse für den Newsletter angemeldet hat, wird der Lizenzgeber die E-Mail-Adresse des Nutzers über die Vertragsdurchführung und die Werbung für ähnliche Produkte hinaus auch für eigene Werbezwecke nutzen. Der Betroffene kann sich jederzeit durch einen Abmeldelink in jeder Mail oder formlose Nachricht kostenfrei abmelden. Account, Zahlungs- oder sicherheits-relevante Nachrichten werden weiterhin zugestellt.
(5) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z.B. Verjährungsfrist, steuerliche Aufbewahrungsfristen).


§ 15
Streitigkeiten – Schlichtung
(1) Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Lizenznehmer unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findet. Der Lizenzgeber ist nicht bereit oder verpflichtet, an einer solchen Streitbeilegung teilzunehmen.
(2) Sofern der Lizenznehmer Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz des Lizenzgebers Gerichtsstand; der Lizenzgeber ist jedoch berechtigt, den Lizenznehmer auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen.

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